Arzt- und Patientenrecht

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19.12.2019

Ärtzliche Pflicht zur Verwendung von Patienteninformationen

Ein Zahnarzt, der vom Patienten auf eine für eine Narkose relevante Allergie hingewiesen wird, hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Information bei einem zahnmedizinischen Eingriff berücksichtigt wird, auch wenn die Narkose von einem anderen Arzt (Anästhesist) verabreicht wird.

(OGH 19.12.2019, 6Ob179/19w)

20.12.2018

Überstellungsflug in höherwertige Krankenanstalt - Wer trägt Kosten?

Durch einen notwendigen Verlegungstransport (Überstellungsflug) in eine höherwertige Krankenanstalt wird der Behandlungsvertrag mit dem erstaufnehmenden Krankenhaus nicht unterbrochen, weshalb der Träger des erstaufnehmenden Krankenhauses aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Patienten die Kosten dafür zu tragen hat.

(OGH 20.12.2018, 4Ob241/18x)

28.03.2017

Ärztliche Aufklärung über verschiedene Behandlungsmethoden

Der Arzt hat den Patienten über die Vor- und Nachteile einer Behandlungsmethode nur dann aufzuklären, wenn mehrere medizinisch gleichwertige Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die eine echte Wahlmöglichkeit darstellen, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.

23.11.2016

Arzthaftung für abwandernde Spirale

Der Arzt setzte eine Sprirale lege artis ein. Diese wanderte durch die Gebärmutter in den Bauchraum und verwuchs mit dem Dünndarm und musste operativ entfernt werden.

Den mit der Spirale ausgelieferten und Warnhinweise enthaltenden Beipackzettel hat der Artz der Patientien nicht ausgehändigt. Ein ordentlicher und pflichtgetreuer Gynäkologe hätte eine Patientin über dieses behandlungstypische Risiko aufgeklären müssen.

(OGH 23.11.2016, 1Ob138/16z)

19.06.2013

Auch Anästhesist haftet bei Sturz vom Operationstisch

Auch der Anästhesist als Erfüllungsgehilfe des Operateurs hat dafür Sorge zu tragen, dass der Patient nicht vom Operationstisch fällt.

(OGH 19.06.2013, 7Ob85/13w)

17.12.2012

Ärztliche Aufklärungspflicht bezüglich einer operationsbedingten Schädigung der Zähne.

Die ärztliche Aufklärungspflicht umfasst auch Hinweise auf adäquate prophylaktische Behandlungsschritte zur Vermeidung oder Verringerung typischer Operationsrisiken, wie zB den Hinweis auf die Möglichkeit eines Zahnschutzes, mit dem eine operationsbedingte weitere Schädigung bereits lockerer Zähne hintangehalten werden kann.

(OGH 17.12.2012, 9Ob52/12f)

09.10.2012

Keine Genehmigung für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Nach geltendem Recht besteht keine Grundlage für die gerichtliche Genehmigung des Abbruchs lebenserhaltenden medizinischen Behandlung. Insbesonders scheidet auch eine analoge Anwendung des § 283 Abs 2 ABGB hiefür aus.

(OGH 09.10.2012, 9Ob68/11g)

11.10.2006

Ruhen des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Eingehen einer neuen Lebensgemeinschaft durch den unterhaltsberechtigten früheren Ehepartner das Ruhen der Unterhaltsverpflichtung ein. Eine unterhaltsrechtliche Privilegierung einer homosexuellen Lebensgemeinschaft im Vergleich zur jedenfalls zu einem Ruhen des Unterhaltsanspruchs führenden heterosexuellen Lebensgemeinschaft würde einen eklatanten Wertungswiderspruch bedeuten. Der Ausschluss des Unterhaltsanspruchs bei einer entsprechend verfestigten, wenngleich gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft entspricht im Übrigen auch der Rechtslage in Deutschland, wo bei einem festen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenschluss des unterhaltsbedürftigen Ehegatten mit einem neuen - auch gleichgeschlechtlichen - Partner im Sinne einer "ehegleichen ökonomischen Solidarität" ein Entfall des Unterhaltsanspruchs angenommen wird.

(OGH 16. 3. 2007, 6 Ob 28/07x)

05.11.2006

Zur Aufrechterhaltung des für eine eheliche Gemeinschaft erforderlichen Vertrauensverhältnisses sind die Ehepartner verpflichtet, einander Einblick in ihre privaten und beruflichen Tätigkeiten zu gewähren und den anderen nicht grundlos von der Möglichkeit einer solchen Kenntnisnahme auszuschließen

Ist Anschein ehewidriger Beziehungen objektiv begründet, so besteht die Verpflichtung des den Anschein einer ehewidrigen Beziehung erweckenden Ehegatten, den Partner aktiv über alle relevanten Umstände aufzuklären

(OGH 16. 12. 2005, 9 Ob 62/05s)

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