Umweltrecht

Zurück zur Übersicht
17.03.2006

Aussetzen des Bewilligungsverfahrens bei Feststellungsverfahren nach UVP-G (§ 3 Abs 7 UVP-G, § 38 AVG)

Insbesondere der Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen verschiedenen Behörden dient das Feststellungsverfahren nach § 3 Abs 7 UVP-G. In sinngemäßer Anwendung des § 38 AVG ist daher zB die Baubehörde bei Einleitung eines Feststellungsverfahrens berechtigt, das Baubewilligungsverfahren auszusetzen.

(VwGH 17.3.2006, 2006/05/0020)
Zurück zur Übersicht