Wirtschaftsrecht

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24.07.2013

Per Fax übermittelte Bürgschaftserklärung ist wirksam

Der OGH hat bei der Frage, was "Schriftlichkeit" bedeutet, klargestellt, dass auch auf den Zweck der Formvorschrift Bedacht zu nehmen ist. Bei der Bürgschaft soll die Schriftlichkeit den Bürgen vor übereilten mündlichen Zusagen schützen. Entgegen einer früheren Entscheidung stellte der OGH hier fest, dass wenn der Bürge die Haftungserklärung eigenhändig unterfertigt, danach aber nicht das Original sondern ein Fax übermittelt, der Schutzzweck dennoch erreicht ist. Die per Fax übermittelte Bürgschaft ist daher wirksam.

(OGH 24.07.2013, 9 Ob 41/12p)
23.05.2006

Das Prinzip der "Spürbarkeit" im Wettbewerb gilt auch in Fällen sittenwidrigen Rechtsbruchs

Ein Gesetzesverstoß begründet nur dann sittenwidriges Handeln im Wettbewerb, wenn er geeignet ist, den Wettbewerb spürbar zu beeinflussen; dieses Prinzip der "Spürbarkeit" gilt auch in Fällen, in denen der Rechtsbruch in der Verletzung bau- oder gewerbebehördlicher Gesetze oder Auflagen besteht. Das gesetzwidrige Handeln muss daher auch in diesen Fällen geeignet sein, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken. Dies ist dann nicht der Fall, wenn - wie hier - die beanstandeten Verstöße Ausführungsmängel betreffen, die den Betrieb des Einkaufszentrums weder hindern noch einen Einfluss auf Angebot, Kundenfrequenz oder Nachfrage haben.

(OGH 23. 5. 2006, 4 Ob 74/06w)

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